Hausordnung

Geltungsbereich

Mit dem Erwerb der Eintrittskarte und dem Zutritt zur Eishalle erkennt der Besucher diese Hausordnung als verbindlich an.

Verbotene Verhaltensweisen

Grundsätzlich ist das Betreten der Eisfläche ohne Schlittschuhe nicht erlaubt. Das Schlittschuhlaufen entgegen der Fahrtrichtung ist untersagt, gleiches gilt für Schnell-, Ketten-, und Schlangenlaufen. Es gilt ein striktes Rauchverbot, dieses erstreckt sich auch auf die Verwendung von elektronischen Zigaretten („E-Zigaretten“). Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist in der gesamten Eishalle nicht erlaubt, mit Ausnahme des Kabinenbereichs. Während der Eisaufbereitung darf die Eisfläche nicht betreten werden. Das Anbrennen von Feuerwerkskörpern, Raketen, bengalischen Feuern, Rauchpulvern, Wunderkerzen und anderen pyrotechnischen Gegenständen, sowie das legen von Feuer ist streng verboten. Für Tiere ist der Aufenthalt im Bereich der Eishalle nicht gestattet. Die Eisfläche darf nicht im alkoholisierten Zustand betreten werden. Mitgebrachter Alkohol wird konfisziert. Außerhalb der Trainings- und Spielzeiten ist es untersagt die Eisfläche als Spielfläche zu nutzen, dies beinhaltet auch die Benutzung von Spielgeräten sowie Puks oder das Werfen von Schneebällen. Es ist verboten die Eisfläche vorsätzlich zu beschädigen. Ballspiele jeglicher Art sind in Sporträumen, Fluren, Gängen und Umkleiden verboten. Die Tribünen und Betonflächen dürfen nicht mit Leihschlittschuhen betreten werden, das sitzen auf Banden ist ebenfalls nicht erlaubt. Besuchern ist es nicht gestattet Waffen und alle Gegenstände, die als Hieb-, Stoß-, Wurf- oder Stichwaffen geeignet sind sowie Gassprühflaschen oder Gefäße mit schädlichem Inhalt, ätzende, brennbare, färbende, oder die Gesundheit beeinträchtigende Substanzen mit sich zu führen. Jeder Besucher hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird.

Haftungsausschluss

Für Personen- und Sachschäden, die durch Dritte verursacht werden, haftet der Betreiber nicht.

Wir bitten Sie, die Hausordnung einzuhalten und die Anweisungen des Personals zu befolgen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis

Ihr ETC Team

Geltungsbereich

Mit dem Buchen einer Hallenspielzeit und dem Zutritt zur Tennishalle erkennt der Besucher diese Hausordnung als verbindlich an.

Hinweise

Eine Spielstunde inklusive der Platzreinigung dauert 60 Minuten, wobei die Hallenuhr maßgebend ist. Im Mietpreis enthalten sind die Heizung, Licht sowie die Benutzung der Umkleiden und sanitären Einrichtungen.

Regelungen

Der Platz ist bei einem Stundenwechsel für die nächsten Spieler pünktlich wieder frei zu geben. Bei Überschreiten der gebuchten Spielzeit bzw. Weiterspielen auf unbenutzten Plätzen, ist der volle Stundenpreis zu entrichten. Jegliche Art von gewerblichem Tennisunterricht ist in der Tennishalle nur mit Genehmigung des Vermieters gestattet. Alle Einrichtungen der Tennishalle inklusive Nebenräume sind schonend zu behandeln. Für entstandene Schäden haftet der Verursacher. Jeder Besucher hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird.

Verbotene Verhaltensweisen

Die Tennishalle darf nur mit sauberen Tennisschuhen betreten werden. Cola, Bier und eingefärbte Getränke sind in der Tennishalle nicht erlaubt. Auf den Spielfeldern besteht ein striktes Rauch- und Essverbot, das Rauchverbot erstreckt sich auch auf die Verwendung von elektronischen Zigaretten („E-Zigaretten“). Für Tiere ist der Aufenthalt im Bereich des Tennisplatzes verboten. Besuchern ist es nicht gestattet Waffen und alle Gegenstände, die als Hieb-, Stoß-, Wurf- oder Stichwaffen geeignet sind sowie Gassprühflaschen oder Gefäße mit schädlichem Inhalt, ätzende, brennbare, färbende, oder die Gesundheit beeinträchtigende Substanzen mit sich zu führen.

Haftungsausschluss

Die Benutzung der Halle erfolgt auf eigene Gefahr. Für Personen- und Sachschäden, die durch Dritte verursacht werden, haftet der Betreiber nicht. Ist der Spielbetrieb infolge höherer Gewalt (Stromausfall usw.) nicht möglich, so geht dies nicht zu Lasten des Vermieters.

Wir bitten Sie, die Hausordnung einzuhalten und die Anweisungen des Personals zu befolgen. Mieter sind verpflichtet, Gäste, die sie in die Halle begleiten, auf die Einhaltung der Hallenordnung hinzuweisen.

Vielen Dank Für Ihr Verständnis

Ihr ETC Team